Externer Datenschutzbeauftragter
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind vielfältig. Gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat der Beauftragte auf das Einhalten der Voraussetzungen des Datenschutzes sowie der Spezialgesetze hinzuwirken.
Dazu gehört unter anderem:
- Unterstützung bei der Erstellung der Verarbeitungsübersicht
- Unterstützung bei der Erstellung von Datenschutzfolgen Folgenabschätzungen
- Erstellung eines ganzheitlichen Datenschutzmanagementsystems inklusiver der Einbindung des Informationssicherheitsmanagements
- Überwachung und Bewertung der vom Gesetzgeber geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten
- Überwachung der datenschutzkonformen Anwendungen von DV-Programme
- Durchführung von Prüfungs- und Kontrolltätigkeiten
- Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter auf die Verschwiegenheit und dem Datenschutz