Geldwäsche- und Betrugsprävention
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und betrügerische Handlungen verursachen in Deutschlands Finanzgewerbe beträchtliche Schäden. Banken sind verpflichtet, zum Schutz ihres Vermögens- und des Finanzsystems angemessene Sicherungssysteme zu schaffen.
Wir wollen Sie bei der Erfüllung dieser Pflichten unterstützen
- durch die vollständige Übernahme der Funktion des "Geldwäschebeauftragter nach § 7 GwG i.V.m. § 25h KWG" (Auslagerung) oder
- punktuelle Unterstützung/Beratung ihres Geldwäschebeauftragten (Personalgestellung) bei Bedarf
Auslagerung
Die Bestellung eines externen Geldwäschebeauftragten steht nicht im Widerspruch zum Gesetz, d.h. es ist nicht zwingend, dass man einen Angestellten als Geldwäschebeauftragen beschäftigen muss. Ein externer Geldwäschebeauftragter hat den Vorteil, dass er unabhängig von der Geschäftsleitung ist und Interessenkonflikte so vermieden werden können.
Im Rahmen der Auslagerung des "Geldwäschebeauftragten nach § 7 GwG i.V.m. § 25h KWG" werden folgende Aufgaben durch unseren Mitarbeiter wahrgenommen:
- Übernahme der Funktion und Aufgaben des Geldwäschebeauftragten und seines Stellvertreters
- Ansprechpartner für Mitarbeiter und Behörden
- Erstellung einer integrierten Risikoanalyse
- Regelmäßige Überprüfung der Risikoanalyse
- Erstellung von Kontrollplänen
- Durchführen von Kontrollen
- Mitwirkung bei der Erstellung von Arbeitsanweisungen mit GwG-Relevanz
- Schulung und Information der Mitarbeiter
- Bearbeitung von hausinternen Anfragen
- Erstellung von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen
- Mitwirkung bei der Einrichtung, Bearbeitung und Pflege von Geno-SONAR®
- Überwachung und Monitoring mit Geno-SONAR®
- Regelmäßige Berichtserstattung an den Vorstand
- Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden
- Wahrnehmung der Aufgaben des Geldwäschebeauftragten nach § 7 GwG in den "verpflichteten" Tochtergesellschaften