Compliance-Beauftragter (WpHG/MaRisk)
Übernahme der Compliance-Funktion (WpHG) im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages im Einklang mit der MaComp.
Vorteile
- Synergieeffekte durch Erfahrung und hohes fachliches Wissen
- Kein Konfliktpotential mit anderen betrieblichen Aufgaben
- Einbindung in die Organisation der Genossenschaftsbank
- Hohe Präsenszeiten in der Genossenschaftsbank schafft Vertrauen bei den Mitarbeitern
- Geringere Kosten und Kostentransparenz
Übernahme der Compliance-Funktion (MaRisk) im Rahmen einess Dienstleistungsvertrages
- Eine Koppelung mit der Funktion Compliance-Beauftragter (WpHG) wäre aus Effizienzgründen ratsam.
Vierteljährliche Auswertung der MaRisk-Compliance-relevanten Rundschreiben