Compliance-Beauftragter (WpHG/MaRisk)

Übernahme der Compliance-Funktion (WpHG) im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages im Einklang mit der MaComp.


Vorteile

  • Synergieeffekte durch Erfahrung und hohes fachliches Wissen
  • Kein Konfliktpotential mit anderen betrieblichen Aufgaben
  • Einbindung in die Organisation der Genossenschaftsbank
  • Hohe Präsenszeiten in der Genossenschaftsbank schafft Vertrauen bei den Mitarbeitern
  • Geringere Kosten und Kostentransparenz


Übernahme der Compliance-Funktion (MaRisk) im Rahmen einess Dienstleistungsvertrages

  • Eine Koppelung mit der Funktion Compliance-Beauftragter (WpHG) wäre aus Effizienzgründen ratsam.


Vierteljährliche Auswertung der MaRisk-Compliance-relevanten Rundschreiben